Eine Satzung beschreibt eine schriftlich niedergelegte Grundordnung eines rechtlichen Zusammenschlusses. In der Satzung eines Vereins werden das Miteinander sowie Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder festgelegt. Die Ausgestaltung der Satzung erfolgt nach dem Willen der Vereinsgründer. Für später hinzukommende Vereinsmitglieder ist die Satzung bindend. Allerdings wird die Freiheit in Bezug auf die inhaltliche Fassung durch das Vereinsrecht ( §§ 21-79 BGB), das Vereinsgesetz, das Versammlungsgesetz, das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwliigen Gerichtsbarkeit (FGG) sowie durch die Vereinsregisterordnung in gewissem Maße beschränkt.

Gemäß § 57 BGB muss die Satzung den Vereinszweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll. Folgende weitere Satzungsinhalte sind für eine Eintragung des Vereins zudem zwingend erforderlich:

  • Eintritt und Austritt der Mitglieder
  • Beitragsleistungen der Mitglieder
  • Bildung des Vorstands
  • Einberufung der Mitgliederversammlung

Laden Sie sich hier die Satzung der Sportvereinigung Alfeld von 1858 e.V. herunter. Die aktuelle Version unserer Satzung ist zum 11.03.2011 in Kraft getreten.


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