Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Diese wird nur auf schriftlichen Antrag einberufen.
Die „Hauptversammlung“ ist die Delegiertenversammlung. Die Delegiertenversammlung bestellt den geschäftsführenden Vorstand und ruft diesen ab (alle 2 Jahre).
Der geschäftsführende Vorstand, der Vereinsratsvorsitzende, die Ehrenvorsitzenden, Beisitzer und die Abteilungsleiter der Sportarten bilden den Gesamtvorstand des Vereins. Bei Belangen, die den Gesamtverein betreffen, sind die Funktionsträger zuständig.
Die Abteilungsleiter fungieren als Ansprechpartner für ihr jeweiliges Sportangebot.