Niedersachsen hat schulfrei und viele Jugendliche bessern mit Ferienjobs ihr Taschengeld auf. Wenn diese Arbeit ausschließlich in den Sommerferien stattfindet, ist es egal wie hoch der Verdienst ist: Sie bekommen dann brutto für nett und zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge.
Darüber informierte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (www.deutsche-rentenversicherung-braunschwei-hannover.de) jetzt. Als Ferienjobber vereinbaren die Schüler*innen mit ihren Arbeitgebern in der Regel eine kurzfristige Beschäftigung. Der Vertrag gilt dabei für längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage. Wenn dieser Zeitraum – auch bei mehreren Beschäftigungen – in einem Kalenderjahr nicht überschritten, spielt die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle: Der Job bleibt sozialversicherungsfrei.
In den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder unter der Telefonnummer 0800 10 00 48 00 gibt es weitere Informationen.