Schüler-Ferienjobs bekommen volles Gehalt

Niedersachsen hat schulfrei und viele Jugendliche bessern mit Ferienjobs ihr Taschengeld auf. Wenn diese Arbeit ausschließlich in den Sommerferien stattfindet, ist es egal wie hoch der Verdienst ist: Sie bekommen dann brutto für nett und zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge.

Darüber informierte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (www.deutsche-rentenversicherung-braunschwei-hannover.de) jetzt. Als Ferienjobber vereinbaren die Schüler*innen mit ihren Arbeitgebern in der Regel eine kurzfristige Beschäftigung. Der Vertrag gilt dabei für längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage. Wenn dieser Zeitraum – auch bei mehreren Beschäftigungen – in einem Kalenderjahr nicht überschritten, spielt die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle: Der Job bleibt sozialversicherungsfrei.

In den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder unter der Telefonnummer 0800 10 00 48 00 gibt es weitere Informationen.